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Vossloh beschließt Einziehung eigener Aktien und Aktienrückkaufprogramm


27.07.2011
Ad hoc

Werdohl (aktiencheck.de AG) - Der Vorstand der Vossloh AG (ISIN DE0007667107 / WKN 766710) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die 1.470.630 Stück eigenen Aktien (rund 9,94% des Grundkapitals) ohne Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen.

Mit der Einziehung der Aktien nutzt der Vorstand die bereits in den Ermächtigungsbeschlüssen der Hauptversammlungen vom 31. Mai 2007 und vom 21. Mai 2008 sowie in dem weiteren Ermächtigungsbeschluss vom 19. Mai 2010 eingeräumte Möglichkeit zur Einziehung zurückerworbener eigener Aktien. Durch die Einziehung der eigenen Aktien erhöht sich die Beteiligung der einzelnen Aktionäre am Grundkapital sowie am Ergebnis der Gesellschaft. Nach Einziehung der Aktien verfügt die Gesellschaft weiterhin über ein Grundkapital von EUR 37.825.168,86, das nunmehr in 13.325.290 Stückaktien eingeteilt ist.

Der Vorstand der Vossloh AG hat heute weiter beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Mai 2010 Gebrauch zu machen und bis zu 1.332.529 Aktien der Gesellschaft, das entspricht bis zu 10% des Grundkapitals nach Durchführung der Einziehung, über die Börse zurück zu erwerben. Der Aufsichtsrat hat seine Zustimmung erteilt. Die zurück erworbenen Aktien können zu allen in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2010 vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Eine Entscheidung über die Verwendung wurde noch nicht getroffen.

Der Aktienrückkauf wird unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft unter Führung eines Wertpapierhauses oder eines Kreditinstituts in Übereinstimmung mit den Handelsbedingungen der EG-Verordnung Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt. Der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Der Aktienrückkauf soll am 27. Juli 2011 beginnen und bis spätestens zum 30. Juni 2012 abgeschlossen sein. (Ad hoc vom 26.07.2011) (27.07.2011/ac/n/d)


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